Eine Ehe ist im Grunde ein Vertrag – auch wenn das unromantisch klingen mag. Neben all den Rosen, Schmetterlingen und Herzchen der Hochzeitsplanung ist es also mehr als empfehlenswert, sich mit diesem Vertrag mal genau auseinanderzusetzen. Um euch dabei zu helfen, haben wir mit der Juristin und Mediatorin Fabienne Stich von Stichpunkt gesprochen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen der Eheschliessung bestens auskennt.
Hochzeit um 3: Liebe Fabienne, im Rahmen einer Heirat liest man immer wieder den Begriff «Güterstand». Was bedeutet das genau?
Fabienne Stich: Der Güterstand ist die vermögensrechtliche Beziehung der Brautleute. Mit der Heirat wird der Güterstand automatisch gesetzlich mitgeregelt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt von Gesetzes wegen mit der Eheschliessung der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zwischen den Brautleuten.
Und das heisst?
Errungenschaftsbeteiligung bedeutet, dass angehäuftes Vermögen vor der Eheschliessung bei einer Trennung im Besitz der einzelnen Parteien bleibt, gemeinsam während der Ehe angehäuftes Vermögen hingegen halbiert wird. Bei der Gütergemeinschaft verschmelzen beide Vermögen zu einem gemeinsamen Vermögen, welches bei einer Scheidung durch zwei geteilt wird. Bei der Gütertrennung werden beide Vermögen strikt getrennt und es gibt kein Gemeinschaftsvermögen.
Und was versteht man unter einem «Ehevertrag»?
Mittels eines Ehevertrages regelt man den Güterstand, sofern man von der gesetzlichen Errungenschaftsbeteiligung abweichen und Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren möchte. Weiter können Sonderbestimmungen vereinbart werden wie beispielsweise im Todesfall eines Ehepartners die volle Zuordnung der Errungenschaft für den überlebenden Ehegatten. Gesetzlich wäre vorgeschrieben, sofern kein Ehevertrag oder Testament errichtet wurde, dass die Hälfte der Errungenschaft dem überlebenden Gatten zugesprochen wird und die andere den übrigen Erben.
Für wen ist ein Ehevertrag empfehlenswert?
Eheverträge machen dann Sinn, wenn beide Partner gut verdienen und allenfalls noch eine Unternehmensbeteiligung im Spiel ist. Besitzt etwa ein Ehepartner ein Unternehmen, so ist ein Ehevertrag höchst empfehlenswert. Eine Scheidung hätte zur Folge, dass der eine den anderen Partner auszahlen muss, sofern keine gemeinsame Weiterführung der Firma angestrebt wird. Oft führt dies zur Auflösung des Unternehmens, da die Liquidität nicht ausreicht, den Partner auszuzahlen.
Muss ein Ehevertrag vor der Heirat geschlossen werden?
Nein, er kann vor der Heirat oder zu jedem anderen Zeitpunkt geschlossen werden. Die Eheleute müssen hierfür vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen erklären, dass der Ehevertrag ihrem freien Willen entspricht.
Wer kann ein Brautpaar bei der Erstellung eines Vertrags beraten?
Fachpersonen, die sich mit Eheverträgen auskennen und Brautpaare beraten können, sind etwa Anwälte, Notare oder Vermögensberater.
Die wenigsten Paare denken bei der Heirat ja schon an die Scheidung. Ist ein Ehevertrag nicht unromantisch?
Nein, wohl eher vorausschauend und strategisch ratsam.
Vielen Dank, Fabienne!